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Arbeitsrechtsberatung bei Erhalt einer Kündigung
Kompetente Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht
Abfindung durch Überprüfung der Kündigung
Beim Erhalt einer Kündigung, werden Sie von einem unserer Fachanwälte beraten.
Der Anwalt prüft diese Kündigung für Sie uns zeigt Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten auf.
Falls diese einen Fehler aufweist, können unsere Rechtsanwälte mit dem Arbeitgeber eine möglichst hohe Abfindung oder Weiterbeschäftigung aushandeln.
Drei-Wochenfrist für eine Kündigungsschutzklage
Wenn der Arbeitgeber nicht einlenkt, muss der Arbeitnehmer spätestens drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht München einreichen.
Kostenlose Beratung für Mitglieder
Als Mitglied im ArbeitnehmerHilfe e.V. Essen erhalten Sie eine kostenlose Beratung mit der Sie Ihre Kündigung, ohne Sorge vor hohen Kosten, von einem Fachanwalt prüfen lassen können. Der Mitgliedsbeitrag beträgt lediglich 40 € pro Kalenderjahr. Damit bieten wir Arbeitnehmern aus Essen eine äußerst günstige Möglichkeit an, Ihre Kündigung von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht gründlich durchchecken zu lassen.
Terminvereinbarung unter 0201-64700070
Für eine Terminvergabe eines kurzfristigen Beratungstermins stehen wir Ihnen telefonisch unter 0201-64700070 zur Verfügung. Sichern Sie sich hiermit eine Weiterbeschäftigung, ein positives Arbeitszeugnis und eine Abfindungszahlung.
ArbeitnehmerHilfe e.V. Essen: Zuverlässige, unkomplizierte und kompetente Beratung durch einen (Fach-)Anwalt für Arbeitsrecht.

Haben Sie Fragen?
Dann rufen Sie uns gerne an oder vereinbaren unkompliziert und kurzfristig einen persönlichen Beratungstermin.
Wir sind für Sie da.
0201-64700070